Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

Berlin

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird um ein Jahr verschoben.

Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll der gesetzlich festgelegte Beimischungsanteil von Biokraftstoffen für das Jahr 2009 zunächst von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt werden, jeweils bezogen auf den Energiegehalt. Erst ab 2010 soll dieser Anteil auf 6,25 Prozent angehoben werden und bis 2014 auf diesem Niveau eingefroren bleiben. Die Höhe die Quoten soll 2011 überprüft werden. Dabei wird insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit der Produktion der Biokraftstoffe eine herausgehobene Rolle spielen.

Mit dem Gesetz soll auch erstmals aus Biogas aufbereitetes Biomethan auf die Ottokraft¬stoff- und die Gesamtquote angerechnet werden können. Auch bei dieser Regelung steht der Klimaschutz im Vordergrund: Biomethan soll nur dann angerechnet werden können, sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren erfüllt sind, die eine günstige Klimabilanz gewährleisten. Biomethan zeichnet sich insbesondere durch einen hohen Energieertrag pro Hektar Anbaufläche aus.

Außerdem ist vorgesehen, die steuerliche Belastung von reinem Biodiesel in den kommenden Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung abzusenken. Biodiesel, das als so genannter „Reinkraftstoff“ außerhalb der Quote verkauft wird, wird damit im Jahr 2009 mit 18 statt 21 Cent pro Liter besteuert.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Biokraftstoffquoten ab dem Jahr 2015 von der energetischen Quote auf ihren Netto-Beitrag zur Treibhausgasverminderung umgestellt. Hierbei werden auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt, die bei der Herstellung der Biokraftstoffe entstehen. Dadurch wird vor allem für Biokraftstoffe der zweiten Generation, die Schätzungen zufolge einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten können, eine klare Perspektive für die Zeit nach dem Jahr 2015 gegeben. Denn Biokraftstoffe der zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz als Biokraftstoffe der ersten Generation, ste-hen aber noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung.

Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Tobias Dünow, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 / 18 305-2010. Fax: 030 / 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de – Internet: http://www.bmu.de/presse

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Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird um ein Jahr verschoben.

Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll der gesetzlich festgelegte Beimischungsanteil von Biokraftstoffen für das Jahr 2009 zunächst von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt werden, jeweils bezogen auf den Energiegehalt. Erst ab 2010 soll dieser Anteil auf 6,25 Prozent angehoben werden und bis 2014 auf diesem Niveau eingefroren bleiben. Die Höhe die Quoten soll 2011 überprüft werden. Dabei wird insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit der Produktion der Biokraftstoffe eine herausgehobene Rolle spielen.

Mit dem Gesetz soll auch erstmals aus Biogas aufbereitetes Biomethan auf die Ottokraft¬stoff- und die Gesamtquote angerechnet werden können. Auch bei dieser Regelung steht der Klimaschutz im Vordergrund: Biomethan soll nur dann angerechnet werden können, sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren erfüllt sind, die eine günstige Klimabilanz gewährleisten. Biomethan zeichnet sich insbesondere durch einen hohen Energieertrag pro Hektar Anbaufläche aus.

Außerdem ist vorgesehen, die steuerliche Belastung von reinem Biodiesel in den kommenden Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung abzusenken. Biodiesel, das als so genannter „Reinkraftstoff“ außerhalb der Quote verkauft wird, wird damit im Jahr 2009 mit 18 statt 21 Cent pro Liter besteuert.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Biokraftstoffquoten ab dem Jahr 2015 von der energetischen Quote auf ihren Netto-Beitrag zur Treibhausgasverminderung umgestellt. Hierbei werden auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt, die bei der Herstellung der Biokraftstoffe entstehen. Dadurch wird vor allem für Biokraftstoffe der zweiten Generation, die Schätzungen zufolge einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten können, eine klare Perspektive für die Zeit nach dem Jahr 2015 gegeben. Denn Biokraftstoffe der zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz als Biokraftstoffe der ersten Generation, ste-hen aber noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung.

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