Smoothie ist nicht gleich Smoothie – Flüssige Früchte im Test

Bonn

Smoothie ist nicht gleich Smoothie – Flüssige Früchte im Test

(aid) – Smoothies sind… Ja, was eigentlich? Jeder kennt sie zwar, die kleinen Flaschen aus Glas oder Kunststoff, einzeln oder im Viererpack aus dem Kühlregal. Aber keiner weiß eigentlich genau, was sich dahinter verbirgt. Am ehesten lassen sich Smoothies beschreiben als eine pürierte Masse auf der Basis von Fruchtmark oder Fruchtpüree, die mit Säften gemischt eine feine, sämige (engl.: „smooth“) und gleichzeitig trinkbare Konsistenz erhalten. Dummerweise gibt es bisher keine geregelte Definition der „flüssigen Früchte“. Demnach kann eigentlich jeder Hersteller behaupten, er mache Smoothies, wenn er nur die entsprechenden Käufer findet.

Die Stiftung Warentest hat nun 27 Smoothies genauer unter die Lupe genommen und das Gesamturteil ist unter der Überschrift „Bestenfalls zweite Wahl“ sehr deutlich umschrieben. Die Kritik richtet sich vor allem auf die Deklaration. Da wird zum Beispiel behauptet, das Produkt decke „50 Prozent der Tagesempfehlung an Obst und Gemüse“. Das ist eine Zahlenspielerei, da es sich, in der Fußnote beschrieben, nur um die geringere Empfehlung der WHO von 400 Gramm Obst und Gemüse handelt. Hierzulande werden 650 Gramm empfohlen, wobei davon 400 Gramm Gemüse sein sollten. Die Tester kommen zu dem wenig überraschenden Schluss, dass Smoothies kein Ersatz für Obst und Gemüse darstellen.

Der Test spiegelt aber leider nicht die inhaltlichen Unterschiede der verschiedenen Anbieter wieder, die den nicht vorhandenen juristischen Rahmen gerne ausschöpfen. So ist beispielsweise nicht festgelegt, wie hoch der Anteil an Fruchtstücken oder -püree sein muss beziehungsweise wie viel Saft höchstens enthalten sein darf. Denn Saft enthält nur einen Bruchteil an gesundheitlich relevanten Eigenschaften des Ausgangsproduktes, da er fast ausschließlich aus der Frucht ohne Schalenanteil gewonnen wird. Auch die Sorten-Vielfalt im Test war enorm groß. Sie reichte von „Mango-Maracuja“ bis „Brombeere, Himbeere, Boysenbeere“. Dementsprechend schwer ist ein Vergleich zu ziehen, was zum Beispiel den Vitamin C-Gehalt angeht. Der reichte bei den getesteten Produkten von „Nicht nachweisbar“ bis „266 mg pro Liter“. Ersteres könnte zumindest ein Indiz für eine zu große Hitzeeinwirkung bei der Herstellung sein. Derselbe Vergleich von „Äpfeln und Birnen“ ergibt sich bei der Angabe von Karotinoiden und Ballaststoffen, die dringend einer Einordnung bedürfen. Ist der Hauptbestandteil Apfel mit einem Ballaststoffanteil von 2,0 g je 100 g, kann im Endprodukt auch nicht viel mehr drin sein. Sind Himbeeren enthalten, deren Anteil an Ballaststoffen bei 4,7 g liegt, sieht die Analyse des Smoothies wieder ganz anders aus. Wenn dann noch ein Anteil Karottensaft enthalten ist, schießen die Laborwerte von Karotinoiden natürlich auch in die Höhe.

Ein genauer Vergleich zwischen „guten“ und „schlechten“ Smoothies, getrennt nach Inhaltsstoffen und vergleichbarer Zusammensetzung steht daher noch aus.

In jedem Fall ist ein genauer Blick aufs Etikett ratsam. Hier einige Tipps vom aid infodienst:

– Achten Sie auf einen hohen Anteil von „ganzem“ Obst oder Gemüse!
– Gute Smoothies enthalten keinerlei Zusatzstoffe (auch keinen Zucker).
– Probieren Sie es mal mit einem hausgemachten Smoothie im Mixer und genießen Sie ihn ganz frisch!
– Das beste aber bleibt der Biss in ein Stück leckeres, knackiges Obst oder Gemüse.

aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de
E-Mail: aid@aid.de

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Smoothie ist nicht gleich Smoothie – Flüssige Früchte im Test

(aid) – Smoothies sind… Ja, was eigentlich? Jeder kennt sie zwar, die kleinen Flaschen aus Glas oder Kunststoff, einzeln oder im Viererpack aus dem Kühlregal. Aber keiner weiß eigentlich genau, was sich dahinter verbirgt. Am ehesten lassen sich Smoothies beschreiben als eine pürierte Masse auf der Basis von Fruchtmark oder Fruchtpüree, die mit Säften gemischt eine feine, sämige (engl.: „smooth“) und gleichzeitig trinkbare Konsistenz erhalten. Dummerweise gibt es bisher keine geregelte Definition der „flüssigen Früchte“. Demnach kann eigentlich jeder Hersteller behaupten, er mache Smoothies, wenn er nur die entsprechenden Käufer findet.

Die Stiftung Warentest hat nun 27 Smoothies genauer unter die Lupe genommen und das Gesamturteil ist unter der Überschrift „Bestenfalls zweite Wahl“ sehr deutlich umschrieben. Die Kritik richtet sich vor allem auf die Deklaration. Da wird zum Beispiel behauptet, das Produkt decke „50 Prozent der Tagesempfehlung an Obst und Gemüse“. Das ist eine Zahlenspielerei, da es sich, in der Fußnote beschrieben, nur um die geringere Empfehlung der WHO von 400 Gramm Obst und Gemüse handelt. Hierzulande werden 650 Gramm empfohlen, wobei davon 400 Gramm Gemüse sein sollten. Die Tester kommen zu dem wenig überraschenden Schluss, dass Smoothies kein Ersatz für Obst und Gemüse darstellen.

Der Test spiegelt aber leider nicht die inhaltlichen Unterschiede der verschiedenen Anbieter wieder, die den nicht vorhandenen juristischen Rahmen gerne ausschöpfen. So ist beispielsweise nicht festgelegt, wie hoch der Anteil an Fruchtstücken oder -püree sein muss beziehungsweise wie viel Saft höchstens enthalten sein darf. Denn Saft enthält nur einen Bruchteil an gesundheitlich relevanten Eigenschaften des Ausgangsproduktes, da er fast ausschließlich aus der Frucht ohne Schalenanteil gewonnen wird. Auch die Sorten-Vielfalt im Test war enorm groß. Sie reichte von „Mango-Maracuja“ bis „Brombeere, Himbeere, Boysenbeere“. Dementsprechend schwer ist ein Vergleich zu ziehen, was zum Beispiel den Vitamin C-Gehalt angeht. Der reichte bei den getesteten Produkten von „Nicht nachweisbar“ bis „266 mg pro Liter“. Ersteres könnte zumindest ein Indiz für eine zu große Hitzeeinwirkung bei der Herstellung sein. Derselbe Vergleich von „Äpfeln und Birnen“ ergibt sich bei der Angabe von Karotinoiden und Ballaststoffen, die dringend einer Einordnung bedürfen. Ist der Hauptbestandteil Apfel mit einem Ballaststoffanteil von 2,0 g je 100 g, kann im Endprodukt auch nicht viel mehr drin sein. Sind Himbeeren enthalten, deren Anteil an Ballaststoffen bei 4,7 g liegt, sieht die Analyse des Smoothies wieder ganz anders aus. Wenn dann noch ein Anteil Karottensaft enthalten ist, schießen die Laborwerte von Karotinoiden natürlich auch in die Höhe.

Ein genauer Vergleich zwischen „guten“ und „schlechten“ Smoothies, getrennt nach Inhaltsstoffen und vergleichbarer Zusammensetzung steht daher noch aus.

In jedem Fall ist ein genauer Blick aufs Etikett ratsam. Hier einige Tipps vom aid infodienst:

– Achten Sie auf einen hohen Anteil von „ganzem“ Obst oder Gemüse!
– Gute Smoothies enthalten keinerlei Zusatzstoffe (auch keinen Zucker).
– Probieren Sie es mal mit einem hausgemachten Smoothie im Mixer und genießen Sie ihn ganz frisch!
– Das beste aber bleibt der Biss in ein Stück leckeres, knackiges Obst oder Gemüse.

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