KAUCH: FDP initiiert Bundestagsbeschluss für bessere Klimaschutzprojekte im Ausland

Berlin

KAUCH: FDP initiiert Bundestagsbeschluss für bessere Klimaschutzprojekte im Ausland
BERLIN. Zur Verabschiedung eines interfraktionellen Antrags von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Grüne im Deutschen Bundestag über die Verbesserung des Clean Development Mechanismus im Kyoto-Protokoll erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für mehr deutsche Klimaschutzprojekte im Entwicklungsländern ein, mit denen wir unsere Verpflichtungen zur CO2-Einsparung kostengünstiger erreichen können. Voraussetzung dafür ist, dass diese Projekte zusätzlich sind und nicht schon ohne die ausländische Investition rentabel durchgeführt werden können. Dieses Kriterium der Zusätzlichkeit ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit leider nicht immer erfüllt.
Die FDP hatte deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um Vorschläge zur Sicherstellung dieser Zusätzlichkeit der Auslandsprojekte in die Verhandlungen für ein Post-Kyoto-Abkommen einzubringen. Erfreulicherweise ist es nun gelungen, dass der Bundestag fast alle der FDP-Forderungen in einem interfraktionellen Antrag beschlossen hat. Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses für die Verhandlungslinie der Bundesregierung sind: Die Validierer, die solche Projekte auf ihre Zusätzlichkeit prüfen, sollten künftig vom UN-Klimasekretariat zugeteilt und nicht mehr von den Projektträgern ausgewählt werden. Auch die Bezahlung soll über das UN-Sekretariat erfolgen. Das erhöht die Unabhängigkeit der Prüfer von der Trägern der geprüften Projekte.
Es soll klarere Kriterien für die Beurteilung der Zusätzlichkeit der Investitionsprojekte geben. Unter anderem soll es länderspezifische Schwellenwerte für die Investitionsprojekte geben. Ab diesen bedarf es dann einer guten Begründung, warum sich das Projekt nicht auch ohne Mittel aus den Industrieländern rechnet.
Schließlich sollen Projekte zur Aufbereitung bestimmter klimaschädlicher Kältemittel nicht mehr anerkannt werden, wenn Fehlanreize nicht ausgeschlossen werden können, dass mehr dieser Kältemittel produziert werden statt wie in den Industrieländern ganz auf sie zu verzichten.

Berlin

KAUCH: FDP initiiert Bundestagsbeschluss für bessere Klimaschutzprojekte im Ausland
BERLIN. Zur Verabschiedung eines interfraktionellen Antrags von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Grüne im Deutschen Bundestag über die Verbesserung des Clean Development Mechanismus im Kyoto-Protokoll erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für mehr deutsche Klimaschutzprojekte im Entwicklungsländern ein, mit denen wir unsere Verpflichtungen zur CO2-Einsparung kostengünstiger erreichen können. Voraussetzung dafür ist, dass diese Projekte zusätzlich sind und nicht schon ohne die ausländische Investition rentabel durchgeführt werden können. Dieses Kriterium der Zusätzlichkeit ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit leider nicht immer erfüllt.
Die FDP hatte deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um Vorschläge zur Sicherstellung dieser Zusätzlichkeit der Auslandsprojekte in die Verhandlungen für ein Post-Kyoto-Abkommen einzubringen. Erfreulicherweise ist es nun gelungen, dass der Bundestag fast alle der FDP-Forderungen in einem interfraktionellen Antrag beschlossen hat. Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses für die Verhandlungslinie der Bundesregierung sind: Die Validierer, die solche Projekte auf ihre Zusätzlichkeit prüfen, sollten künftig vom UN-Klimasekretariat zugeteilt und nicht mehr von den Projektträgern ausgewählt werden. Auch die Bezahlung soll über das UN-Sekretariat erfolgen. Das erhöht die Unabhängigkeit der Prüfer von der Trägern der geprüften Projekte.
Es soll klarere Kriterien für die Beurteilung der Zusätzlichkeit der Investitionsprojekte geben. Unter anderem soll es länderspezifische Schwellenwerte für die Investitionsprojekte geben. Ab diesen bedarf es dann einer guten Begründung, warum sich das Projekt nicht auch ohne Mittel aus den Industrieländern rechnet.
Schließlich sollen Projekte zur Aufbereitung bestimmter klimaschädlicher Kältemittel nicht mehr anerkannt werden, wenn Fehlanreize nicht ausgeschlossen werden können, dass mehr dieser Kältemittel produziert werden statt wie in den Industrieländern ganz auf sie zu verzichten.