Fördergelder für Erneuerbare Energien entsperrt – Grünes Licht für Marktanreizprogramm

Bonn

Fördergelder für Erneuerbare Energien entsperrt – Grünes Licht für Marktanreizprogramm

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) aufgehoben. Ab sofort können beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die vor dem Programmstopp am 3. Mai 2010 gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge werden jetzt abschließend nach den bisherigen Förderkonditionen bearbeitet. Anträge, die im Zeitraum 4. Mai bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangen sind, werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung ist möglich, wenn die geplanten Maßnahmen die neuen Förderrichtlinien erfüllen.

Damit können in diesem Jahr bis zu 115 Millionen Euro für die Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt abgerufen werden. Die neue Richtlinie konzentriert sich auf innovative Technologien, bei denen die Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Gefördert werden unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Die Fördersätze wurden zum Teil reduziert.

Nur noch für Bestandsgebäude

Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel sowie auch weniger effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.

Förderrichtlinien

Die neuen Förderrichtlinien können auf der Website des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2010 erhalten Sie beim BINE Informationsdienst unter www.energiefoerderung.info.

BINE Informationsdienst
FIZ Karlsruhe – Büro Bonn
Redaktionsleitung: Johannes Lang
Kaiserstraße 185-197
53113 Bonn
Tel. (+49) 228 92379-0
Fax (+49) 228 92379-29
E-Mail redaktion@bine.info417708″ width=“1″ height=“1″>

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Fördergelder für Erneuerbare Energien entsperrt – Grünes Licht für Marktanreizprogramm

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) aufgehoben. Ab sofort können beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die vor dem Programmstopp am 3. Mai 2010 gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge werden jetzt abschließend nach den bisherigen Förderkonditionen bearbeitet. Anträge, die im Zeitraum 4. Mai bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangen sind, werden abgelehnt. Eine erneute Antragstellung ist möglich, wenn die geplanten Maßnahmen die neuen Förderrichtlinien erfüllen.

Damit können in diesem Jahr bis zu 115 Millionen Euro für die Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt abgerufen werden. Die neue Richtlinie konzentriert sich auf innovative Technologien, bei denen die Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Gefördert werden unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Die Fördersätze wurden zum Teil reduziert.

Nur noch für Bestandsgebäude

Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel sowie auch weniger effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.

Förderrichtlinien

Die neuen Förderrichtlinien können auf der Website des Bundesumweltministeriums www.erneuerbare-energien.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2010 erhalten Sie beim BINE Informationsdienst unter www.energiefoerderung.info.

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