Neue Vorschriften reduzieren Luftverschmutzung durch Seeschiffe

Berlin

Neue Vorschriften reduzieren Luftverschmutzung durch Seeschiffe

Ramsauer: Seeschifffahrt leistet wichtigen Beitrag zum Umweltschutz

Für Seeschiffe in der Nord- und Ostsee gelten ab dem 1. Juli 2010 verschärfte Vorschriften zu den Grenzwerten von Schwefel – und Stickoxid-Emissionen. Mit der Neuregelung sollen die Luftschadstoffemissionen im Seeverkehr stufenweise deutlich vermindert werden, indem die Seeschifffahrt mittelfristig vom schwefelhaltigen und rückstandreichen Schweröl auf saubere Treibstoffe umstellt.

Dazu erklärt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:

„Luftschadstoffemissionen wirken regional. Deshalb begrüße ich
die neuen Regeln als wichtigen Beitrag der Seeschifffahrt zum
Umweltschutz. Gleichzeitig leisten sie auch einen Beitrag zum
Gesundheitsschutz und werden die Lebensqualität in den Küsten-
und Hafenregionen deutlich erhöhen.“

Nach der Neuregelung gilt für die Ost- und die Nordsee – den so genannten Schwefel- Emissionsüberwachungsgebieten – jetzt ein Schwefelgrenzwert von 1,0 Prozent (bisher 1,5 Prozent). Bis 2015 soll der Wert stufenweise auf 0,1 Prozent sinken. Weltweit wird dieser Grenzwert ab dem 1. Januar 2012 von bisher 4,5 Prozent auf 3,5 Prozent, ab 2020 auf 0,5 Prozent abgesenkt. Für Stickoxidemissionen gelten ab dem 1. Januar 2011 motorenabhängig verschärfte Grenzwerte.

Beschlossen wurde die Verschärfung der Vorschriften bereits im Oktober 2008 vom Meeresumweltausschuss (MEPC) der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO).

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de416513″ width=“1″ height=“1″>

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Neue Vorschriften reduzieren Luftverschmutzung durch Seeschiffe

Ramsauer: Seeschifffahrt leistet wichtigen Beitrag zum Umweltschutz

Für Seeschiffe in der Nord- und Ostsee gelten ab dem 1. Juli 2010 verschärfte Vorschriften zu den Grenzwerten von Schwefel – und Stickoxid-Emissionen. Mit der Neuregelung sollen die Luftschadstoffemissionen im Seeverkehr stufenweise deutlich vermindert werden, indem die Seeschifffahrt mittelfristig vom schwefelhaltigen und rückstandreichen Schweröl auf saubere Treibstoffe umstellt.

Dazu erklärt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:

„Luftschadstoffemissionen wirken regional. Deshalb begrüße ich
die neuen Regeln als wichtigen Beitrag der Seeschifffahrt zum
Umweltschutz. Gleichzeitig leisten sie auch einen Beitrag zum
Gesundheitsschutz und werden die Lebensqualität in den Küsten-
und Hafenregionen deutlich erhöhen.“

Nach der Neuregelung gilt für die Ost- und die Nordsee – den so genannten Schwefel- Emissionsüberwachungsgebieten – jetzt ein Schwefelgrenzwert von 1,0 Prozent (bisher 1,5 Prozent). Bis 2015 soll der Wert stufenweise auf 0,1 Prozent sinken. Weltweit wird dieser Grenzwert ab dem 1. Januar 2012 von bisher 4,5 Prozent auf 3,5 Prozent, ab 2020 auf 0,5 Prozent abgesenkt. Für Stickoxidemissionen gelten ab dem 1. Januar 2011 motorenabhängig verschärfte Grenzwerte.

Beschlossen wurde die Verschärfung der Vorschriften bereits im Oktober 2008 vom Meeresumweltausschuss (MEPC) der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO).

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de416513″ width=“1″ height=“1″>