Urananreicherungsanlage Gronau (UAG): Atomaufsicht legt Abschlußbericht zum meldepflichtigen…
Urananreicherungsanlage Gronau (UAG): Atomaufsicht legt Abschlußbericht zum meldepflichtigen Ereignis vom 21. Januar 2010 vor
Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Düsseldorf. Am 21.01.2010 kam es in der Behältervorbereitung der Urenco D zu einer Freisetzung aus einem 30??B-UF6-Behälter. Hierbei wurde eine geringfügige Menge Uran über den Kamin in die Umgebung freigesetzt und ein Mitarbeiter kontaminiert. Es bestand der Verdacht auf Inkorporation ätzender und radioaktiver Stoffe (Flusssäure und Uranverbindungen). Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat sofort mit den Untersuchungen begonnen und einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen.
Insgesamt wurden bei dem Ereignis etwa 35 Gramm Uran aus dem Behälter freigesetzt. Davon gelangten rund 0,5 Gramm Uran bis zum Ansprechen der Störfalllüftung über den Kamin in die Umgebung. Der in der Genehmigung 7/6 der Urenco D festgelegte Wochengrenzwert für die Ableitung von Alphastrahlern mit der Fortluft über den Kamin des Gebäudes TI-1 wurde dabei nur zu rund 18% ausgeschöpft. Auf dem Gelände der Urenco D wurden Bewuchsproben genommen und gammaspektrometrisch ausgewertet. Eine Kontamination durch das Ereignis konnte nicht nachgewiesen werden. Nachteilige Auswirkungen auf die Umgebung der Anlage durch die Ableitung von 0,5 g Uran sind auszuschließen. Die restlichen 34,5 Gramm Uran verblieben im Gebäude. Dieses ist mittlerweile dekontaminiert.
Der an dem Behälter arbeitende Mitarbeiter wurde an den Händen, der Schutzkleidung, der Hose und den Schuhen kontaminiert. Es bestand außerdem der Verdacht auf Inkorporation. Alle gemessenen Kontaminationswerte unterschritten die im § 44 Abs. 2 StrlSchV angegebenen unteren Werte. Der Mitarbeiter nahm am 01.02.2010 seine Arbeit wieder auf. Die amtlich anerkannte Inkorporationsmessstelle des Forschungszentrums Jülich GmbH hat eine effektive Dosis von 0,84 mSv (Millisievert) für den betroffenen Mitarbeiter ermittelt. Dies entspricht etwa 4,2 % des Grenzwertes der nach Strahlenschutzverordnung erlaubten effektiven Dosis im Kalenderjahr. Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr. Bei der ermittelten Dosis von 0,84 mSv ist davon auszugehen, dass Spätschäden als unwahrscheinlich anzusehen sind.
Die weiteren Untersuchungsergebnisse sind nachfolgend kurz zusammengefasst:
Ursächlich für die Freisetzung aus dem UF6-Behälter war die falsche Deklarierung des Behälters seitens des Anlieferers.
Es lagen Anhaltspunkte für eine falsche Deklarierung vor, die aber von Urenco D nicht bemerkt wurden.
Die Vorgehensweise einer Behälterinspektion war in den Betriebsvorschriften der Urenco D nicht explizit festgelegt. Bei vorsichtigerem Vorgehen hätte die Freisetzung vermieden werden können. Die zur Überwachung einer Freisetzung eingesetzte Instrumentierung hat auslegungsgemäß funktioniert. Der sichere Einschluss der freigesetzten Uranmenge war jederzeit gewährleistet.
Die betriebliche Versorgung des kontaminierten Mitarbeiters wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den nächstgelegenen Krankenhäusern und weiteren Beteiligten in der Rettungskette ist zu verbessern.
Auf Grund der Untersuchungsergebnisse des Ereignisses sind verschiedene Maßnahmen und Vorkehrungen vorgesehen.
1. Kontrolle der Transport- und der Behälterdokumentation des Anlieferers vor Anschluss des Behälters an die Anlage
2. Eingangswägung sowie Druckanstiegsmessung mit Druck-Digitalanzeige und nachfolgender Inneninspektion.
3. Optimierung der Handlungsabläufe.
4. Technische Verbesserungen.
5. Angebot seitens Urenco D zur Schulung benachbarter Krankenhäuser und Einsatzkräfte, insbesondere hinsichtlich der chemotoxischen und radiologischen Eigenschaften von freigesetztem UF6.
6. Übertragung der Erkenntnisse aus dem Ereignis auf andere Anlagenbereiche der Urananreichungsanlage.
Die genannten Maßnahmen sind geeignet, eine Wiederholung des Ereignisses zu vermeiden.
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 / 837-02
Fax: +49 (0)211 / 837-22 00416912″ width=“1″ height=“1″>
Urananreicherungsanlage Gronau (UAG): Atomaufsicht legt Abschlußbericht zum meldepflichtigen Ereignis vom 21. Januar 2010 vor
Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Düsseldorf. Am 21.01.2010 kam es in der Behältervorbereitung der Urenco D zu einer Freisetzung aus einem 30??B-UF6-Behälter. Hierbei wurde eine geringfügige Menge Uran über den Kamin in die Umgebung freigesetzt und ein Mitarbeiter kontaminiert. Es bestand der Verdacht auf Inkorporation ätzender und radioaktiver Stoffe (Flusssäure und Uranverbindungen). Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat sofort mit den Untersuchungen begonnen und einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen.
Insgesamt wurden bei dem Ereignis etwa 35 Gramm Uran aus dem Behälter freigesetzt. Davon gelangten rund 0,5 Gramm Uran bis zum Ansprechen der Störfalllüftung über den Kamin in die Umgebung. Der in der Genehmigung 7/6 der Urenco D festgelegte Wochengrenzwert für die Ableitung von Alphastrahlern mit der Fortluft über den Kamin des Gebäudes TI-1 wurde dabei nur zu rund 18% ausgeschöpft. Auf dem Gelände der Urenco D wurden Bewuchsproben genommen und gammaspektrometrisch ausgewertet. Eine Kontamination durch das Ereignis konnte nicht nachgewiesen werden. Nachteilige Auswirkungen auf die Umgebung der Anlage durch die Ableitung von 0,5 g Uran sind auszuschließen. Die restlichen 34,5 Gramm Uran verblieben im Gebäude. Dieses ist mittlerweile dekontaminiert.
Der an dem Behälter arbeitende Mitarbeiter wurde an den Händen, der Schutzkleidung, der Hose und den Schuhen kontaminiert. Es bestand außerdem der Verdacht auf Inkorporation. Alle gemessenen Kontaminationswerte unterschritten die im § 44 Abs. 2 StrlSchV angegebenen unteren Werte. Der Mitarbeiter nahm am 01.02.2010 seine Arbeit wieder auf. Die amtlich anerkannte Inkorporationsmessstelle des Forschungszentrums Jülich GmbH hat eine effektive Dosis von 0,84 mSv (Millisievert) für den betroffenen Mitarbeiter ermittelt. Dies entspricht etwa 4,2 % des Grenzwertes der nach Strahlenschutzverordnung erlaubten effektiven Dosis im Kalenderjahr. Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr. Bei der ermittelten Dosis von 0,84 mSv ist davon auszugehen, dass Spätschäden als unwahrscheinlich anzusehen sind.
Die weiteren Untersuchungsergebnisse sind nachfolgend kurz zusammengefasst:
Ursächlich für die Freisetzung aus dem UF6-Behälter war die falsche Deklarierung des Behälters seitens des Anlieferers.
Es lagen Anhaltspunkte für eine falsche Deklarierung vor, die aber von Urenco D nicht bemerkt wurden.
Die Vorgehensweise einer Behälterinspektion war in den Betriebsvorschriften der Urenco D nicht explizit festgelegt. Bei vorsichtigerem Vorgehen hätte die Freisetzung vermieden werden können. Die zur Überwachung einer Freisetzung eingesetzte Instrumentierung hat auslegungsgemäß funktioniert. Der sichere Einschluss der freigesetzten Uranmenge war jederzeit gewährleistet.
Die betriebliche Versorgung des kontaminierten Mitarbeiters wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den nächstgelegenen Krankenhäusern und weiteren Beteiligten in der Rettungskette ist zu verbessern.
Auf Grund der Untersuchungsergebnisse des Ereignisses sind verschiedene Maßnahmen und Vorkehrungen vorgesehen.
1. Kontrolle der Transport- und der Behälterdokumentation des Anlieferers vor Anschluss des Behälters an die Anlage
2. Eingangswägung sowie Druckanstiegsmessung mit Druck-Digitalanzeige und nachfolgender Inneninspektion.
3. Optimierung der Handlungsabläufe.
4. Technische Verbesserungen.
5. Angebot seitens Urenco D zur Schulung benachbarter Krankenhäuser und Einsatzkräfte, insbesondere hinsichtlich der chemotoxischen und radiologischen Eigenschaften von freigesetztem UF6.
6. Übertragung der Erkenntnisse aus dem Ereignis auf andere Anlagenbereiche der Urananreichungsanlage.
Die genannten Maßnahmen sind geeignet, eine Wiederholung des Ereignisses zu vermeiden.
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 / 837-02
Fax: +49 (0)211 / 837-22 00416912″ width=“1″ height=“1″>